(Doralt, RdW 2007/53, S. 52)
Die Stiftungsbegünstigungen würden vielfach als „bescheiden“ bezeichet, da der Begünstigte auch solche Zuwendungen versteuern muss, die aus der vom Stifter gewidmeten Substanz stammen. Dieser „Mausefalleeffekt“ sei jedoch kein Steuernachteil, der die Stiftungsbegünstigungen rechtfertigen könnte. Er ist lt Doralt auf Ausnahmefälle beschränkt und im Verhältnis zum begünstigten Gesamtvermögen zu vernachlässigen.