(Taucher, SWK 3/2007, S 74)
Nach den UStR 2000 Rz 1506 werden Rechnungen mit fehlenden oder unvollständigen Angaben der Lieferantenadresse nicht zum Vorsteuerabzug anerkannt. Nach Ansicht von Taucher scheine diese Sichtweise seit 1. 1. 2003 innerstaatlich überholt zu sein und könne überdies aufgrund der jüngsten EuGH-Urteile auch gemeinschaftsrechtlich als nicht gedeckt betrachtet werden.