(Gaedke/Tumpel, SWK 3/2007, 73)
Der „aktuelle USt-Fall“ beurteilt folgenden Sachverhalt: Ein österr Unternehmen (Ö1) erhält den Auftrag, in Deutschland Windbruchholz aufzuarbeiten. Gleichzeitig beauftragt der Auftragnehmer einen österr Subunternehmer (Ö2) mit der Beaufsichtigung und Kontrolle der Arbeitsleistungen. Wie hat - aus österr Sicht - umsatzsteuerlich die Rechnungsstellung zu erfolgen?