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Neuerungen betreffend C.L.O. und UID-Bestätigungsverfahren

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/204ÖStZ 2007, 93 Heft 5 v. 1.3.2007

Im Zuge von Reorganisationsmaßnahmen wurde das UID-Bestätigungsverfahren vom C.L.O. ausgegliedert und an das Zollamt Linz/Wels, Zollstelle Suben, übertragen. Die Zollstelle Suben nimmt die Agenden des Bestätigungsverfahrens unter der Bezeichnung „UID-Büro des BMF“ wahr.

Die Richtigkeit einer UID kann ausschließlich vom UID-Büro des BMF in Suben überprüft werden. Das Umsatzsteuer-Finanzamt ist nicht zuständig!

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