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Zinsen für Fremdfinanzierung einer Gewinn-ausschüttung sind steuerlich absetzbar

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/201ÖStZ 2007, 92 Heft 5 v. 1.3.2007

Nach der Entscheidung des VwGH vom 19. 12. 2006, 2004/15/0122, sind Zinsen, die bei einer Kapitalgesellschaft für die Fremdfinanzierung einer Gewinnausschüttung anfallen, entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis (Rz 1217 KStR) steuerlich absetzbar.

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