Nach derzeitiger Rechtspraxis gelangt bei Veräußerungen von Privatvermögen seitens des Gesellschafters an eine Personengesellschaft die Bilanzbündeltheorie zur Anwendung. Unter Berücksichtigung der auf Gesellschaftsebene vorherrschenden einheitlichen Gewinnermittlung liefert die konsequente Umsetzung genannter Theorie unbrauchbare Ergebnisse, weshalb die Forderung nach einer alternativen Lösung zu erheben ist.