Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuer-gesetz 1988, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das ORF-Gesetz geändert werden, zur Begutachtung versendet.