Der Beitrag geht der Frage nach, ob Entnahmen in der Einkommensteuer mit oder ohne USt zu erfassen sind, und kommt zum Ergebnis, dass eine Bewertung der Entnahmen auf Nettobasis (ohne USt) systemkonsistent sei. Dies gelte für laufende Entnahmen während des Betriebs ebenso wie für Entnahmen im Zuge einer Betriebsaufgabe.