Der Beitrag befasst sich mit dem Erkenntnis des VwGH vom 29. 6. 2006, 2006/16/0009. Das Problem in seiner Gesamtheit sei nach Ansicht von Hauser (noch) nicht gelöst.
Der Beitrag befasst sich mit dem Erkenntnis des VwGH vom 29. 6. 2006, 2006/16/0009. Das Problem in seiner Gesamtheit sei nach Ansicht von Hauser (noch) nicht gelöst.