Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 7. 9. 2006, 2006/16/0054, entschieden, dass (Standard-)Softwarelizenzverträge gebührenpflichtig sind. Der Autor befasst sich mit der Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen nach dem GebG und der Klärung der urheberrechtlichen Vorfragen.