Die EU-Kommission hat vor Kurzem an mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, mit Gründen versehene Stellungnahmen gerichtet. Diese stellen die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art 226 EG-Vertrag dar. Sollten die betreffenden Mitgliedstaaten nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang dieser Stellungnahmen ihre Rechtsvorschriften entsprechend anpassen, könnte die Kommission den EuGH anrufen. Die Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betreffen folgende Vorschriften: