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Erbschaftssteuerbegünstigung für Familienbetriebe

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/3ÖStZ 2007, 2 Heft 1 und 2 v. 15.1.2007

Eine im Zuge der Erbauseinandersetzung vereinbarte Zuteilung des Vermögens zwischen den begünstigten Erwerbern ist nicht als steuerschädliche (Weiter-)Übertragung iSd § 15a Abs 5 ErbStG anzusehen. Eine - nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausgeschlossene - verfassungskonforme Auslegung muss zum Ergebnis führen, dass solche in Erbübereinkommen vorgenommene Vermögenszuteilungen, die die Kontinuität des Betriebes typischerweise erst ermöglichen, vom Nacherhebungstatbestand ausgeschlossen sind. VfGH 29. 9. 2006, B 3551/05.

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