Diese formell neue Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung ersetzt zweckmäßigerweise die Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, BGBl II 2004/192 idF BGBl II 2005/436.