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Steuerlicher Impuls für gemeinnützige Vereine

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/733ÖStZ 2007, 368 Heft 16 v. 1.8.2007

Durch eine Änderung der Vereinsrichtlinien wird für die Vereine ein Durchrechnungszeitraum von 10 Jahren für den Freibetrag geschaffen. Dieser liegt in der Zeitspanne von 10 Jahren künftig bei maximal 73.000 €. Bisher konnte man nur einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 7.300 € jährlich geltend machen.

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