Durch die neue Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2007 (GebG-ValVO 2007) werden im Wege der mit § 14a GebG idF des Budgetbegleitgesetzes 2007 eingeführten Ermächtigung die festen Gebührensätze des § 14 GebG ab 1. 7. 2007 zur Abgeltung der Inflation erhöht. Der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 hat sich von Dezember 2005 bis Dezember 2006 (Vergleichszeitraum für die erste Inflationsanpassung) um 1,3 % verändert. Dementsprechend sollen auch die festen Gebührensätze um den Prozentsatz von 1,3 erhöht werden. Die so berechneten Beträge wurden kaufmännisch auf volle zehn Cent gerundet.