Das DBA-Kasachstan ist am 1. 3. 2006 in Kraft getreten und wurde in BGBl III 2006/69 kundgemacht. Gem seinem Art 28 findet es erstmals auf das Steuerjahr 2007 Anwendung.
Zum Inhalt siehe ausführlich Jirousek, Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kasachstan, ÖStZ 2005/257, S. 125. (hj)