1. Sachverhalt
Ein selbstständiger Psychotherapeut mit langjähriger Berufserfahrung ist im Rahmen des praktischen Teiles der Berufsausbildung für angehende Psychotherapeuten als begleitender Supervisor tätig.
Fraglich ist, ob die für diese Ausbildungssupervision in Rechnung gestellten Honorare der Umsatzsteuer unterliegen oder steuerfrei sind.