§ 14 Abs 5 und Abs 7 Z 7 EStG , nach denen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen durch Wertpapiere gedeckt sein müssen, werden als verfassungswidrig aufgehoben. Es ist nämlich sachlich nicht gerechtfertigt, zwecks „Belebung des Kapitalmarktes“ den Ausweis einer Rückstellung zwingend mit der Anschaffung von Wertpapieren bestimmter Art und bestimmten Ausmaßes in der Weise zu verknüpfen, dass das Fehlen der Wertpapierdeckung zur Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinnes führt.