Bei der Abhaltung von Vorträgen und Seminaren fallen für den Vortragenden idR Spesen an, wie zB Reisekosten oder Barauslagen. Im Beitrag wird dargestellt, wie diese Spesen aus umsatzsteuerlicher Sicht zu behandeln sind.
Bei der Abhaltung von Vorträgen und Seminaren fallen für den Vortragenden idR Spesen an, wie zB Reisekosten oder Barauslagen. Im Beitrag wird dargestellt, wie diese Spesen aus umsatzsteuerlicher Sicht zu behandeln sind.