Die zum Thema Seeling ergangene UFS-Entscheidung GZ RV/0826-L/04 bringt nach Ansicht von Pülzl eine neue Qualität der Entscheidungsfindung: Die hervortretende Unkenntnis der Grundzüge des Europarechts lasse nicht nur die materiellen Argumente gegen Seeling in einem zunehmend diffusen Licht erscheinen, sondern erweise der Reputation des UFS insgesamt einen Bärendienst.