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Neues zum Mantelkauf

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/445ÖStZ 2006, 220 Heft 10 v. 15.5.2006

(Twardosz, GeS 2006/3, S 128)

Aufgrund jüngster Rsp des VwGH kann ein Verlust des Mantelkaufjahres, entgegen früherer Erlass- und Literaturmeinungen, bei der Veranlagung der Folgejahre als Sonderausgabe abgezogen werden. Der Autor stellt dazu mehrere Überlegungen an.

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