(Doralt, RdW 2006/180, S 183)
Reisen, die einen eindeutig beruflichen Anlass haben, sind selbst dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn sie gleichzeitig auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 18. 5. 2005 bestätigt.