(Papst, RdW 2006/179, S 182)
Nach der Judikatur des VwGH ist die Vermietung von Garagen und Abstellplätzen auch dann kein Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung in erheblichem Umfang oder nur kurzfristig erfolgt. Dagegen liegt laut BFH in diesen Fällen ein Gewerbebetrieb vor.