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Verfassungsgerichtshof bestätigt Organisationsreform des BMF

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/368bÖStZ 2006, 201 Heft 10 v. 15.5.2006

Der VfGH hat mit Erk vom 03.03.2006, G-105/05-10, V-79/05-10, G-129/05-7, V-92/05-7, G-3/06-8, V-2/06-8, die Organisationsreform des BMF bestätigt. Der VfGH hat sowohl § 2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes als auch die darauf basierende Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einrichtung der Steuer- und Zollkoordination als verfassungs- bzw gesetzeskonform bestätigt.

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