Mit Entscheidung vom 29. 9. 2005, GZ RV/1049-L/04, hat der UFS eine Berufung gegen die Nichtanerkennung von Kosten für „Viagra“ abgewiesen. Im Artikel werden der Sachverhalt und die Rechtsansicht der Berufungsbehörde dargestellt und Schlussfolgerungen gezogen.