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Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft (EAS 2601 v 24. 3. 2005)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-DeutschlandÖStZ 2005/902ÖStZ 2005, 416 Heft 18 v. 15.9.2005

Gewinnausschüttungen einer österr Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gem § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der DBA-Entlastungsverordnung ( Wirksamkeitsbeginn 1. 7. 2005) besteht daher keine Verpflichtung, die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5 % im Rückzahlungsweg vorzunehmen. Behält die österr Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur iHv 5 % ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung). (SWI 2005, 260)

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