Mit dem neuen Fachgutachten zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen haben sich die Rahmenbedingungen für die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung von Pensions-, Jubiläums- und Abfertigungsrückstellungen geändert. Weiters finden IFRS-Bilanzansätze über die neuen Fachgutachten Zugang zu den österr Einzelbilanzen.