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Die Gründung einer Tochterstiftung (Temm, SWK 20/21/2005, S 642)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/873ÖStZ 2005, 409 Heft 18 v. 15.9.2005

Temm hält als Ergebnis seiner Untersuchung fest, dass der Vorgang weder der ertragsteuerlichen Zuwendungsbesteuerung unterliegt noch kann er eine Nacherhebung von Schenkungs- bzw Erbschaftssteuer nach § 8 Abs 3 lit b 2. Satz ErbStG auslösen. Für die Zuwendung an die Tochterstiftung fällt Schenkungssteuer in Höhe des begünstigten Steuersatzes von 2,5 % an.

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