Mit dem AbgÄG 2004 wurde in § 15 Abs 1 ErbStG eine Z 6 eingefügt, wonach „außerdem Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele) steuerfrei bleiben“. Der Beitrag befasst sich mit dbzgl ertragsteuerlichen Fragen.