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Information der Steuersektion vom 1. 8. 2005 zur EU-Quellensteuer und Kapitalertragsteuer

ÖStZ 2005/856ÖStZ 2005, 405 Heft 18 v. 15.9.2005

1. EU-Quellensteuer

1.1 Folgende Randzahlen der Richtlinie zur Durchführung der EU-Quellensteuer lauten wie folgt neu:

Rz 60

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