vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelansässige Kapitalgesellschaften und österr Mindestkörperschaftsteuer (EAS 2539 v 22. 11. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-DeutschlandÖStZ 2005/569ÖStZ 2005, 275 Heft 12 v. 15.6.2005

Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hierdurch zwar in Deutschland „ansässig“ und darf aufgrund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebsstätten- bzw Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte und ohne inländischen Immobilienbesitz) handelt, das DBA-Deutschland der Erhebung der Mindest-KöSt entgegensteht, könnte nur im Rahmen eines - von Deutschland aus einzuleitenden - Verständigungsverfahrens geklärt werden. (SWI 2005, 53)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!