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Änderung Sachbezugsverordnung - weniger Zinsen bei Arbeitgeberdarlehen

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/1bÖStZ 2004, 1 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Durch eine Änderung der Sachbezugsverordnung (BGBl II 2003/582) wird der Zinssatz für die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ab 1. 1. 2004 von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.

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