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Verfassungsrechtlich bedenkliche Befreiung des ORF von der Schenkungssteuerpflicht

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/768cÖStZ 2004, 405 Heft 18 v. 15.9.2004

§ 15 Abs 1 Z 15 ErbStG - Die Schenkungssteuerbefreiung für Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften erscheint insofern überschießend, als sie auch Gewinne aus vom ORF veranstalteten Gewinnspielen, Preisausschreiben, Quizsendungen und dergleichen erfasst, wodurch der ORF gegenüber privaten Rundfunkbetreibern auf dem Gebiet der kommerziellen Werbung steuerlich deutlich bevorzugt wird. Die Verfassungsmäßigkeit des § 15 Abs 1 Z 15 ErbStG wird daher von Amts wegen geprüft.

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