Grenzüberschreitende Umzüge von Kapitalgesellschaften durch Verlegung des Geschäftsleitungsortes haben aufgrund der Judikatur des EuGH, vor allem seit dem Urteil in der Rs Überseering, besondere Aktualität und auch steuerliche Attraktivität erlangt. Weiters unterwirft eine inländische Geschäftsleitung, die bei einer ausländischen Domizilgesellschaft aufgedeckt wird, diese Domizilgesellschaft dem Steuerzugriff Österreichs. Zurzeit bestehen international aber noch große Unsicherheiten darüber, wo dieser “Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung" in einer für alle betroffenen Staaten akzeptablen Weise zu lokalisieren ist. Die OECD widmet sich einer Klärung dieser Problematik und auch der Wiener IFA-Kongress 2004 wird sich im September dieses Themas annehmen. Dr. Helmut Loukota wird hierbei in einer Panel-Diskussion die Position und Interessenlage der österr Finanzverwaltung vertreten.