Aufgrund der Änderungen im Rechtsmittelbereich wurde auch die Tätigkeit des bisherigen Sachbearbeiters als hauptberufliches Mitglied des UFS neu definiert. Die Autorin behandelt die Stellung des sonstigen hauptberuflichen Mitglieds, das als Mitglied des Senats (als Referent) im Namen des Senates grundsätzlich als Einzelperson zu entscheiden hat.