Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach den aktuellen steuerrechtlichen Bestimmungen. Im Ergebnis wird ua festgehalten, dass jeder ideelle Verein sämtliche Voraussetzungen nach der BAO - nicht nur vorübergehend bei der Gründung, sondern im Wesentlichen laufend - erfüllen muss, um in den “Genuss" der steuerlichen Begünstigung zu kommen.