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Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden (EAS 2264 v 2. 4. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-USA (E)ÖStZ 2003/972ÖStZ 2003, 460 Heft 20 v. 15.10.2003

Wird von einer österr Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des DBA-Schweden das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber durch das DBA-USA. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen “Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt) dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben.

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