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Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben BGBl II Nr 453/2002

Aktuelle Verordnungen des BMFÖStZ 2003/6ÖStZ 2003, 12 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

Aufgrund § 14 Abs 2 Kommunalsteuergesetz 1993 wird verordnet:

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