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Anwendung des DBA-Liechtenstein auf Finanzdienstleister (EAS 2127 v 14. 10. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LiechtensteinÖStZ 2003/45ÖStZ 2003, 35 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

Das DBA-Liechtenstein enthält keine Abgrenzung der unter Art 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art 14 fallenden Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Gem Art 3 Abs 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österr Seite die Trennunglinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbstständiger Arbeit gezogen. Werden daher die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Einzelunternehmers aus seinem im Finanzdienstleistungsbereich geführten Unternehmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft, dann fällt dieses Unternehmen unter Art 7 DBA-Liechtenstein. Dies wiederum hat zur Folge, dass der in Österreich ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des Unternehmenssitzes seines Unternehmes nach Liechtenstein weiterhin in Österreich steuerpflichtig bleibt; gem Art 23 Abs 2 DBA-Liechtenstein ist in einem solchen Fall eine in Liechtenstein erhobene Steuer auf die österr anzurechnen. (SWI 2002, 555)

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