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Bearbeitung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen (Bemessungsanleitung)

ErlassrundschauÖStZ 2003/12ÖStZ 2003, 18 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

1. Ziel

Ziel dieser Bemessungsanleitung ist die Sicherstellung einer weitgehend bundeseinheitlichen Vorgangsweise der Bearbeitung einerseits durch die MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung und andererseits durch die Parteien und die Parteienvertreter, die die Selbstbemessung durchführen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus der Bemessungsanleitung nicht abgeleitet werden.

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