Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2002 eine so genannte Körperschaftsteuerbesprechung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen im Bereich der Körperschaftsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde ein Körperschaftsteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den KStR 2000 und den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte dieses Körperschaftsteuerprotokolles sind nach Paragraphen des Körperschaftsteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.