Das österreichische Einkommensteuergesetz kennt neben der unbeschränkten Steuerpflicht auch die beschränkte Steuerpflicht. Dieser unterliegen “Ausländer" mit bestimmten im§ 98 EStG 1988angeführten -- inländischen -- Einkünften. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird zunehmend festgestellt, dass die Einbehaltung und Abfuhr dieser Abzugsteuer nicht im vorgegebenen, gesetzlichen Umfang wahrgenommen wird. Anhand des nachfolgenden Musterfalles soll die vielschichtige Problematik eines solchen internationalen Besteuerungsfalles komprimiert dargestellt werden.