Auf Wunsch der Wirtschaft wurde mit dem KMOG als Alternative zur Direktbeteiligung der Dienstnehmer durch steuerbegünstigte Anteilsübertragung oder Gewährung von Stock-Options die Belegschaftsbeteiligungsstiftung geschaffen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung dieser betrieblichen Privatstiftungsart.