Ziel der EU war es, ein gemeinsames MWSt-System einzurichten, bei dem im Handel der Mitgliedstaaten untereinander die Steuerbelastung der Einfuhr bei gleichzeitiger Steuerentlastung der Ausfuhr abgeschafft ist. Dieses Ziel war vom Ursprungslandprinzip geprägt - im Jahr 2003 ist man nach Ansicht des Verfassers von diesem Ziel weiter entfernt als je zuvor.