vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerreform 2004: Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG

Mag. Andreas PayererÖStZ 2003/687ÖStZ 2003, 339 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

Bilanzierende Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw aus der Land- und Forstwirtschaft erzielen, können zur Förderung der Eigenkapitalbildung den laufenden Gewinn eines Wirtschaftsjahres in Höhe des Eigenkapitalanstiegs, maximal jedoch 100.000 € begünstigt besteuern. Wird innerhalb eines Beobachtungszeitraumes mehr als der laufende Gewinn entnommen (Überentnahmen), kommt es zur Nachversteuerung. Begünstigte Besteuerung und Nachversteuerung erfolgen jeweils mit dem halben Durchschnittsteuersatz (doppeltes Halbsatzverfahren).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!