Die steuerbilanzielle Gewinnermittlung fußt auf einer periodengerechten Ertrags- und Aufwandserfassung. Obgleich der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten auf eine Periodisierung von Einnahmen und Ausgaben abzielt, ist die verpflichtende Berücksichtigung dieses Instrumentariums der Gewinnermittlung gem § 5 Abs 1 EStG vorbehalten. Im folgenden Beitrag wird einer Aktivierung und Passivierung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz vor dem Hintergrund des Realisationsprinzips und des für steuerliche Zwecke unverzichtbaren Objektivierungserfordernisses auf den Grund gegangen.