Aufgrund der Neuregelung der Haftungsbestimmungen für die Abschlussprüfung von Versicherungsgesellschaften durch das Finanzmarktanpassungsgesetz ist für jede Abschlussprüfung eine Versicherung für das Haftpflichtrisiko abzuschließen.
Aufgrund der Neuregelung der Haftungsbestimmungen für die Abschlussprüfung von Versicherungsgesellschaften durch das Finanzmarktanpassungsgesetz ist für jede Abschlussprüfung eine Versicherung für das Haftpflichtrisiko abzuschließen.