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Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt (EAS 1975 v 2. 1. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2002/375ÖStZ 2002, 231 Heft 9 v. 1.5.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das DBA-Deutschland einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50a Abs 4 dEStG entgegen.

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