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Steuerberatungskosten - Qualifikation als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben?

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2002/275ÖStZ 2002, 165 Heft 7 v. 1.4.2002

EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 6

Der Berufungswerber nahm als Geschäftsführer das Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 EStG 1988 in Anspruch. Daneben machte er Sonderausgaben aus dem Titel der „Steuerberatungskosten“ in Höhe von mehr als 20.000 S geltend.

Das Finanzamt qualifizierte die Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben und betrachtete diese als mit dem Betriebsausgabenpauschale abgegolten.

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