vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Generalanwalt des EuGH verneint Gerichtseigenschaft der Berufungssenate in Abgabensachen

MMag. Elisabeth Brunner, Dr. Wolfgang PavlikÖStZ 2002/174ÖStZ 2002, 106 Heft 5 v. 1.3.2002

Generalanwalt Antonio Tizzano beantragt, die von einem Berufungssenat in Abgabensachen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen mangels Gerichtseigenschaft für unzulässig zu erklären.

Im ersten von einem Berufungssenat in Abgabensachen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren [Schmid, C-516/99 ]1)1)Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Berufungssenates V der FLD für Wien, NÖ u. Bgl vom 2. 12. 1999 in dem Rechtsstreit Walter Schmid gegen Finanzamt für den 9., 18., u. 19. Bez. in Wien.liegen nun die Schlussanträge2)2)Schlussantrag vom 29. 1. 2002 des Generanwalts Antonio Tizzano.vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!